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Richtig Heizen & Lüften

Richtiges Heizen und Lüften - da denken die meisten an den Griff zum Heizungsthermostaten oder zum Fenster-hebel.


Doch ganz so einfach ist das nicht. Wer falsch heizt und lüftet:


- verschlechtert das Raumklima

- fördert die Bildung von Schimmelpilzen

- gefährdet seine Gesundheit (z. B. Allergien und Atemwegserkrankungen)

- riskiert Schäden an Möbeln und Bauwerk

- zahlt zu viel Heizkosten

- schickt Schadstoffe in die Luft


Denn: Schimmelpilze lieben feuchte Luft. Sie wachsen bereits bei 70% relativer Luftfeuchte. In gut gelüfteten Räumen sollte die Luftfeuchte bei 35 bis 55% liegen.

Ein Mensch gibt allein in einer Nacht schon ca. 1,5 Liter Wasser ab, ein Vier-Personen-Haushalt täglich zwischen 12 bis 20 Liter. Da sind 70% schnell erreicht.


Erstes Alarmsignal für eine zu hohe Luftfeuchtigkeit: Die Fensterscheiben beschlagen. Auf dieses Signal sollten Sie nicht warten.

Wenn sich auf den Fensterscheiben Wassertropfen bil-den, dann ist in der Regel die Raumfeuchte zu hoch. Diese Feuchtigkeit - auch Kondensat genannt - genügt um Schimmelpilzwachstum zu fördern.


Sie haben in Ihrer Wohnung Schimmelpilze entdeckt. Was nun?

Befeuchten Sie den befallenen Bereich und entfernen Sie danach die Tapeten, Korkplatten, Holz o.ä. Reinigen Sie die befallenen Stellen mit 70prozentigem Alkohol, Brennspiritus oder Wasserstoffperoxyd. Benutzen Sie dabei Gummihandschuhe!

Lüften Sie während der Reinigung kräf-tig durch!

Verzichten Sie auf chemische Mittel. Sie könnten Ihrer Gesundheit schaden.

Unsere Tipps für den Alltag


Die Raumtemperatur sollte immer zwischen 18 und 22°C liegen


Das ist billiger, als die Räume erst kalt werden zu lassen und dann wieder aufzuheizen. Warme Luft speichert mehr Wasser-dampf als kältere, so dass die Feuchtigkeit sich nicht an Wänden, Decken oder Möbeln niederschlägt - das Schimmelpilzrisiko sinkt. Thermostatventile machen es leicht: Sie messen und regeln die Temperatur selbst. Also nicht immer auf- und zudrehen.


Tagsüber ist so oft wie möglich Frisch-luft angesagt: Machen Sie für fünf bis zehn Minuten alle Fenster und Türen weit auf


Nicht nur Wasserdampf, auch Zigarettenrauch, Schweiß, Möbelausdünstungen und andere Schadstoffe können abziehen. Dauerkipplüftung kühlt die angrenzenden Fensterbereiche extrem ab, so dass dort die Schimmelpilzbildung wegen Kondensatfeuchte gefördert wird.


Kontrollieren Sie, ob Sie richtig heizen und lüften


Mit dem Thermometer messen Sie die Temperatur, mit dem Hygrometer die relative Luftfeuchtigkeit. Beide Dauermessgeräte gibt es im Handel.


Heizen und lüften Sie alle Räume gleichmäßig und gleichzeitig - auch die weniger genutzten


Wird ein Zimmer nur gelegentlich oder durch die Nach-barräume “mit-”geheizt, stellen sich Feuchteflecken und Schimmelpilze fast zwangsläufig ein.


Neue Fenster sind dichter als alte. Des-halb müssen Sie öfter lüften


Bei alten Fenstern kann die Luft noch durch undichte Rit-zen und Fugen ziehen.


Kontrollieren und säubern Sie regel-mäßig Luftfilter in Badventilatoren.


Große Möbel haben vor kalten Außen- und Treppenhauswänden nichts zu suchen


Lüften Sie vor allem bei nasskaltem Wetter häufiger als im Sommer oder im sehr kalten Winter


Verdecken Sie Ihre Heizung nicht mit Möbeln, Gardinen oder ähnlichem


Quelle: Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

04 Okt., 2023
Kaufmann/-frau für Büromanagement ab sofort Das sollten Sie mitbringen: - PKW-Führerschein - Spaß am Umgang mit PC und Office-Anwendungen - Sorgfältigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit Wir bieten: - Eine umfassende und attraktive Berufsausbildung - Eine gründliche Einarbeitung durch erfahrene und motivierte Kollegen - Ein angenehmes Betriebsklima - Abwechslungsreiche Aufgabengebiete Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) per E-Mail an: info@mario-kramer-immobilien.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
09 Mai, 2023
Ab sofort sind wir Mitglied im Arminia Club 1905! Wir sind stolz den größten Fußballclub der Region zu unterstützen und stehen auch in den aktuell schwierigen sportlichen Zeiten hinter dem DSC Arminia. Wir drücken der Arminia für den Saisonendspurt viel Erfolg.
von Jannik Gundlach 14 März, 2023
Wer eine Erstattung der Grundsteuer beantragen möchte, muss dies bis zum 31. März 2023 tun. Es reicht aus, wenn der Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingeht — in der Regel sind dies die Städte und Gemeinden, in Stadtstaaten die Finanzämter. Man kann die Begründung später nachreichen. Wenn bei einem bebauten Grundstück der Ertrag um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist und der Eigentümer nichts dafür kann, kann man 25 Prozent der Grundsteuer erlassen bekommen. Wenn der Ertrag um 100 Prozent zurückgegangen ist, sind es sogar 50 Prozent. Für den Erlass der Grundsteuer gilt noch das alte Recht. Das neue Grundsteuergesetz gilt erst ab 2025.
07 Dez., 2022
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, unserer Facebookseite. Aktuelle Angebote und Neuigkeiten finden Sie dort.
15 Nov., 2022
Auch wenn er ob seiner konkreten Aussage-kraft manchmal in der Kritik steht: Ein Energieausweis ist für Hauseigentümer mittlerweile vorgeschrieben und zehn Jahre lang gültig. Was bleibt, ist oft die Wahl zwischen zwei Versionen: der bedarfs-orientierten und der verbrauchsorientierten Variante. Eine kleine Entscheidungshilfe – für den Fall, dass die Immobilie es hergibt. Der Verbrauchsausweis : Dieses Dokument basiert auf realen Daten zum „Endenergieverbrauch“ der jüngeren Vergangenheit. Grundlage sind mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Der Ausweis gilt für das gesamte Haus und umfasst vorübergehende Leerstände ebenso wie lokale Witterungsverhältnisse. Die Berücksichtigung eines rechnerischen Klimafaktors garantiert dabei, dass ein milder Winter keinen besseren und ein harter Winter keinen schlechteren Dämmzustand des Hauses vorgaukelt. Der Verbrauchsausweis gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen – weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sich das unterschiedliche Verbrauchsverhalten der Bewohner „ausgleicht“ – und für alle Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Der Bedarfsausweis : Diesem Dokument liegt der theoretische Energiebedarf des gesamten Hauses zugrunde. Ein technisches Gutachten bewertet dafür bauliche Aspekte wie die Heizungsanlage und die Fenster- oder Dämmungsqualität des Gebäudes. Bei Neubauten kommt diese Version des Energieausweises automatisch zum Einsatz. Ansonsten ist sie nur für unsanierte Häuser ein Muss, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und die bis zu vier Wohnungen umfassen. Der Bedarfsausweis basiert auf zwei wesentlichen Werten: Liegt der „Primärenergiebedarf“ über dem „Endenergiebedarf“, wird die Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger vermutet. Die Effizienzklassen : Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat 2014 neben dem Ziel der Transparenz auch die Einteilung in Energieeffizienzklassen mit sich gebracht. Das gilt für den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis gleichermaßen. Während der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird, reicht die Skala zur Energieeffizienz vom grünen A-Bereich bis zum roten H-Sektor . Selbsterklärend, dass Passivhäuser mit dem Label „A+“ gewürdigt werden und ungedämmte Altbauten ein „H“ kassieren können. Die Kosten : Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen, ist das Erstellen eines Energiebedarfs-ausweises in unserer Maklerprovision bereits inkludiert und verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie . Lassen Sie sich von uns beraten!
von websitebuilder 15 Nov., 2022
Die neue Jahreszeit ist ein guter Grund, Vorsätze zu fassen – und diese auch einzuhalten. Ganz gleich, ob es darum geht, richtig zu essen oder die Garage aufzuräumen: Hier sind ein paar Tipps, wie Sie Vorsätze fassen und sie auch einhalten.
14 Nov., 2022
Ab sofort ist unsere nagelneue Homepage online 🎉 Sie finden sie unter der bekannten Domain www.mario-kramer-immobilien.de 🏠 Die Seite ist auch für Tablets und Mobilgeräte optimiert und bietet viele neue Features, wie z.B. unseren neuen Immobilien-Blog, auf welchem wir informative Artikel, rund um das Thema Immobilien veröffentlichen. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen viel Freude beim entdecken der neuen Seite. 🙂
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